Der gewählte Verwaltungsrat ist das höchste Leitungsgremium der Kirchengemeinde.
Er ist insbesondere zuständig für:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen wird alle drei Jahre die Hälfte
der Mitglieder neu gewählt.
Dem Verwaltungsrat gehören an:
gewählt bis 2024:
gewählt bis 2027:
Beratend stehen dem Gremium zur Seite:
Liebe Gemeindemitglieder,
Einmal jährlich erhalten Sie den Bescheid über die Ortskirchensteuer.
Hierbei kommt es gelegentlich zu Fragen, die wir Ihnen gern beantworten möchten.
Die Ortskirchensteuer ist keine zusätzliche Steuer; sie ist Teil der gesamten Kirchensteuer und kann somit als Sonderausgabe in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
Die Kirchensteuer, die von Ihrem Gehalt eingezogen wird, verwendet unser Bistum für vielfältige pastorale und caritative Aufgaben. Diese Mittel werden für Kirchengemeinden, Seelsorge, Soziale Aufgaben, Bildung, Wissenschaft und Weltkirchliche Aufgaben verwendet.
Wir als Kirchengemeinde St. Bartholomäus erhalten aus dem Bistumshaushalt eine entsprechende Zuweisung für unsere Aufgaben vor Ort, diese wurde zuletzt von etwa 50.000 Euro im Jahr auf 42.000 Euro reduziert. Dies deckt jedoch nicht die vielfältigen Ausgaben unserer Gemeinde.
Die Ortskirchensteuer, die wir als Kirchengemeinde erheben, bleibt dagegen ohne Abzug in unserer Kirchengemeinde.
Ihre Ortskirchensteuer unterstützt uns in den vielfältigen Aufgaben in der Seelsorge. Beispielsweise ermöglichen Sie Kinder- und Jungendarbeit, Kommunion- und Firmfreizeiten, Jugend- und Seniorenarbeit, Kirchenmusik, Zahlen von Personalkosten oder den Erhalt unserer kirchlichen Gebäude und deren Betriebskosten.
Die Kirchengemeinde oder ihre Vertreter haben kein Interesse, Ihr Einkommen zu erfahren.
Der Verwaltungsrat, das demokratisch gewählte Vertretungsgremium unserer Kirchengemeinde, entscheidet über die Ortskirchensteuer und ihre Höhe.
Seit 1998 wird die Ortskirchensteuer in unserer Gemeinde als gestaffeltes Kirchgeld von allen Gemeindemitgliedern über 18 Jahren erhoben. Die Höhe richtet sich dabei nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die Einstufungstabelle soll hierbei einen Rahmen geben, solidarisch anhand des zur Verfügung stehenden Einkommens die Aufgaben der Gemeinde zu schultern.
Mit den Beträgen von 4 bis 23 Euro im Jahr liegen wir in der unteren Hälfte des von der Kirchensteuer-Ordnung vorgegebenen Rahmens. Gern können Sie auch einen höheren Betrag, der direkt unserer Gemeinde zugutekommt, zahlen.
Empfänger von Sozialhilfe, Schüler und Studenten sind von der Entrichtung der Ortskirchensteuer befreit. Senden Sie uns einfach den Steuerbescheid mit einem entsprechenden Vermerk zurück.
Für jeden einzelnen sind es nur ein paar Euro. Aber für unsere Gemeinde mit ihren etwa 1150 Katholiken kamen in den vergangenen Jahren jeweils ca. 8.000 Euro zusammen, ohne die unser Gemeindeleben nicht in der jetzigen Form möglich wäre.
Bitte überweisen Sie Ihre Ortskirchensteuer auf unser Konto DE38 5075 0094 0032 0009 99 bei der Kreissparkasse Gelnhausen, BIC HELADEF1GEL. Geben Sie dabei bitte Ihre Steuernummer vom Bescheid an.
Bei weiteren Fragen können Sie gern die Mitglieder unseres Verwaltungsrates ansprechen.
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
Kirchort St. Bartholomäus
Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach
Pfarrbüro Bernbach
Tel. 06055-9312-14
Fax: 06055-84608
Öffnungszeiten:
Di. 15.00 bis 17.00 Uhr
zentrales Pfarrbüro:
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
alte Hauptstraße 45
63579 Freigericht - Somborn
Tel. 06055-9312-0
Montag 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Mi. - Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
Kirchort: St. Bartholomäus
Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach
Tel. 06055-9312-14
Fax: 06055-84608
© St. Bartholomäus, Bernbach