Unsere Türen stehen für Sie offen! Wir begleiten Sie dabei!
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Warum auch immer Sie sich einmal zu diesem Schritt entschieden hatten, von Gott wurden Sie nie getrennt, Ihre Taufe und ggf. Firmung bleibt bestehen. Gerne können Sie den Wiedereintritt beantragen.
Die Wiederaufnahme wird nicht über eine staatliche Behörde beantragt, wie dies beim Austritt der Fall war, sondern erfolgt durch die Kirche direkt. Wenden Sie sich deshalb bitte an unseren Pfarrer oder jeden anderen katholischen Seelsorger.
Linktipp:
Informationen zum Wiedereintritt sowie Ansprechpartner finde Sie auf der Internetseite katholisch-werden.de, einem Angebot der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral.
Was bewegt Sie zu Ihrer Überlegung oder Entscheidung, wieder in die katholische Kirche einzutreten?
Unser Pfarrer freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über das Pfarrbüro (Tel. 9312-14).
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
Kirchort St. Bartholomäus
Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach
Pfarrbüro Bernbach
Tel. 06055-9312-14
Fax: 06055-84608
Öffnungszeiten:
Di. 15.00 bis 17.00 Uhr
zentrales Pfarrbüro:
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
alte Hauptstraße 45
63579 Freigericht - Somborn
Tel. 06055-9312-0
Montag 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Mi. - Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul
Kirchort: St. Bartholomäus
Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach
Tel. 06055-9312-14
Fax: 06055-84608
© St. Bartholomäus, Bernbach