Was tun wenn
geöffnete Kirchentüren

Ich möchte in die katholische Kirche zurück

Unsere Türen stehen für Sie offen!  Wir begleiten Sie dabei!


Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Warum auch immer Sie sich einmal zu diesem Schritt entschieden hatten, von Gott wurden Sie nie getrennt, Ihre Taufe und ggf. Firmung bleibt bestehen. Gerne können Sie den Wiedereintritt beantragen.


Die Wiederaufnahme wird nicht über eine staatliche Behörde beantragt, wie dies beim Austritt der Fall war, sondern erfolgt durch die Kirche direkt. Wenden Sie sich deshalb bitte an unseren Pfarrer oder jeden anderen katholischen Seelsorger.



Linktipp:


Informationen zum Wiedereintritt sowie Ansprechpartner finde Sie auf der Internetseite katholisch-werden.de, einem Angebot der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral.

Was bewegt Sie zu Ihrer Überlegung oder Entscheidung, wieder in die katholische Kirche einzutreten?


Unser Pfarrer freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über das Pfarrbüro (Tel. 9312-14).

Katholische Kirchengemeinde

St. Peter und Paul

Kirchort St. Bartholomäus 

Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach


 

Pfarrbüro Bernbach

Tel. 06055-9312-14
Fax: 06055-84608


Öffnungszeiten:

Di. 15.00 bis 17.00 Uhr


 

zentrales Pfarrbüro:


Katholische Kirchengemeinde

St. Peter und Paul

alte Hauptstraße 45

63579 Freigericht - Somborn

Tel. 06055-9312-0


Montag   10.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr

Mi. - Fr.   10.00 bis 12.00 Uhr

Karte
 


© St. Bartholomäus, Bernbach

 

Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul

Kirchort: St. Bartholomäus

Pfarrweg 8
63579 Freigericht-Bernbach



Tel. 06055-9312-14

Fax: 06055-84608



© St. Bartholomäus, Bernbach