Maria selbst hat bei der Erscheinung in Fatima die Seherkinder um das Gebet des Rosenkranzes gebeten. Diese Bitte hat auch heute noch nicht ihre Gültigkeit verloren.
Für Christen, welche mit dem Rosenkranz-Gebet noch wenig Efrfahrung haben oder sich noch unsicher sind, steht hier nun eine Gebetshilfe zum Dowload zur Verfügung (Gebetshilfe einmal quer falten - mit der beschriebene Seite nach außen).
Die Kirche ist zur Erfüllung der Aufgaben auf finanzielle Mittel angewiesen (z.B. Kirchensteuer).
Diese Finanzen, und Erträge daraus, werden von dem Verwaltungsrat verwaltet und sinnvoll verwendet.
Er vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen.
Arbeit und Befugnisse unterliegen dem Gesetz über Verwaltung und Vertetung des Kirchenvermögens der Diözese Fulda.
Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates zusammengefasst sind:
- Verwaltung des kirchlichen Vermögens
- Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
- Bestellung des Rendanten
- Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
- Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung des Rendanten
- Prüfung der Vermögensverzeichnisse
- Entscheidung über bauliche Tätigkeiten
Der Verwaltunsrat besteht aus 6 gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer als Vorsitzenden
Die, von der Gemeinde, gewählten Mitglieder sind 6 Jahre im Amt.
Nach drei Jaren scheidet die Hälfte aus und wird durch drei neue Mitglieder ersetzt.
Vorsitzender: Pfarradministrator C.Rödig
stellv. Vorsitzender: J. Till